Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) –

Stand vom 05. Februar 2013
Krystal GmbH (Krystal Limousines)

1. Der Kunde anerkennt die nachstehenden Vertrags- und Zahlungsbedingungen durch die Erteilung eines Auftrags als rechtlich verbindlich.

2. Wird keine andere Preiseinheit angegeben, so geltensämtliche Preise in Schweizer Franken.  

3. Die Auftragsrechnung ist vor dem Auftrag zu begleichen. Bei kurzfristig angenommenen Aufträgen, muss der Rechnungsbetrag dem Chauffeur vor der Fahrt bezahlt werden. Der Rechnungsbetrag kann vor der Fahrt bar oder mit EC / Kreditkarte direkt beim Chauffeur bezahlt werden.
Allfälligen Mehrkosten, die während der Fahrt entstehen,
müssen nach der Fahrt direkt beim Chauffeur bezahlt werden.

Pro Mahnung ist eine Verarbeitungsgebühr von CHF 10.-
zu bezahlen.

4. Mit dem Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung
via E-Mail, sowie der Rückbestätigung des Kunden, gilt der Auftrag als definitiv gebucht. Trifft die Zahlung nicht innerhalb der angegeben Frist ein, so wird das Fahrzeug wieder freigestellt. 

5. Im Falle einer Annullierung seitens des Auftraggebers
von weniger als 3 Tage vor Antritt der Fahrt, wird ein
Betrag von 50% der Gesamtkosten in Rechnung gestellt.
(Auftragsentschädigung und Unkosten). Es ist Sache des
Kunden, für eine Annullationskostenversicherung zu sorgen.
In Ausnahmefällen wird eine Gutschrift ausgestellt, welche
für einen anderen Auftrag eingelöst werden kann.
Dies wird von Fall zu Fall von der Geschäftsleitung entschieden.

6. Ist der Kunde bei Beginn seiner Fahrt verspätet, wir
die verlorene Zeit, der übrigbleibenden Zeit abgezogen.
Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin,
werden ihm 100% der Auftragskosten in Rechnung gestellt.

7. Alle Preise und Zeiten sind ab und bis Fahrzeugstandort.

8. Reservatonen nur gegen Vorauszahlung.

9. Weitere Kosten wie ausländische Autobahngebühren,
Fahrtickets, Bahnverladekosten, zusätzliche Getränke
sowie allfällige Kost & Logie des Chauffeurs gehen zu
Lasten des Auftraggebers und werden in bar direkt beim
Chauffeur bezahlt oder nachträglich in Rechnung gestellt.

10. Nach Auftragserteilung hat die Firma
KRYSTAL GmbH das Recht, ganz vom Auftrag
zurückzutreten, sofern auf Grund der eingezogenen
Auskünfte unserer Forderungen gefährdet erscheinen.
Eine Verpflichtung diesbezüglich der Unterlagen
gegenüber dem Kunden besteht nicht.

11. Die Auftragserfüllung erfolgt im Rahmen des möglichen.
Beanstandungen müssen in schriftlicher Form
innerhalb 48 Stunden nach der Durchführung des Auftrags
erfolgen.

12. Beschädigungen der Fahrzeuge und deren
Inneneinrichtungen sowie fehlendes Inventar, gehen
vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
Dies beinhaltet unter anderem auch jegliche
Verschmutzung der Sitze, Teppiche, Seiten- und
Dachverkleidungen, sowie Unsachgemessene Bedienung
der Einrichtungen. Für alle Schäden, die durch die Gäste
verursacht werden, wird der Rechnungsbetrag (je nach
Schweregrad der Beschädigung) nach der Fahrt in
Rechnung gestellt.

- Fehlendes oder zerbrochene Gläser CHF 20.- (pro Glas).
- Beschädigungen durch Zigaretten: Mind. CHF 1000.-
- Äusserliche Beschädigungen des Fahrzeuges: Mind. CHF 1000.-
- Starkes Verschütten von Getränken: Mind CHF 100.-
- Erbrechen im Auto: Mind. CHF 250.-
- Beschädigungen der Inneneinrichtung: Mind. CHF 500.-
-Beschädigung des LCD  Flachbildschirm: Mind. CHF 350.-
-Beschädigung Telefon: CHF 200.-

13. KRYSTAL GmbH ist nicht haftbar für im Auto liegen
gelassene Gegenstände.

14. Die Kilometer, welche in allen Angeboten und
Stundenpreisen inbegriffen ist, sehen wie folgt aus:
1 Stunde: max. 60km
Jede weitere Stunde: 60km.
Die maximale Kilometer-Anzahl liegt bei 250km pro Auftrag.
Werden 250km überschritten, werden zusätzlich
Kosten von CHF 3.50.- pro gefahrenen Kilometer zu Lasten
des Kunden verrechnet.

15. Das Rauchen ist in all unseren Fahrzeugen strengstens
verboten. Bei Nichteinhaltung wird eine
 Fahrzeuginnenreinigung in Auftrag gegeben.
Der Rechnungsbetrag wird (je nach schweregrad der
Beschädigung) nach der Fahrt in Rechnung gestell. 

16. Es dürfen maximal 8 Personen pro Fahrzeug mitfahren.

17. Es ist für Minderjährige strikt verboten, Alkohol in der
Limousine zu konsumieren.

18. Es ist verboten, jegliche Körperteile aus dem
Sonnendach oder Fenster zu strecken, es wird jegliche
Haftung bei Unfällen abgelehnt.

Jeder Fahrzeug Insasse muss sich während der Fahrt
mit dem Sicherheitsgurt anschnallen

19. Im Winter, besonders bei Eis, Kälte sowie
schneebedeckten Fahrbahnen, können gebuchte Fahrten
kurzfristig von KRYSTAL GmbH aus Sicherheitsgründen
abgesagt werden. Ist einer der vorhin aufgeführten
Punkte eingetroffen oder trifft während der Durchführung eines Auftrages ein, so ist die Abschätzung des Chauffeurs
massgebend. Dieser Entscheid gilt für den Kunden aus
Sicherheitsgründen automatisch als angenommen.
Es werden nur die Kosten für den sicheren Heimtransport
der Kunden übernommen. Die Art des Heimtransportes
der Kunden wird durch die Firma KRYSTAL GmbH festgelegt. 

Technische Defekte
Tritt vor der Fahrt oder während der Fahrt, am Fahrzeug ein Technisches-Problem auf, welches nicht behoben werden kann und die Fahrt abgebrochen werden muss gilt folgendes:
Die Kosten für den sicheren Heimtransport werden von der Krystal GmbH übernommen. Falls keine andere Limousine verfügbar ist, wird der Kunde mit einem Taxi seine Route wie gewünscht beenden könnnen. Es wird kein Geld zurückerstattet, wen Sie Ihre Route ob mit Limousine oder Taxi absolvieren konnten. Tritt das Problem am Anfang oder in der Mitte ein, wird 50% des gesamten Auftragsvolumens dem Kunden zurückerstattet.

20. Im Fahrtenpreis ist folgendes inbegriffen:
Chauffeur, Benzin, MwSt, 60km pro Stunde (max. 250km),
1 Flasche Sekt oder Prosecco (0,7L), 1 Flasche Mineralwasser (1.5l)

Die Wahl der Alkoholmarke liegt bei Krystal GmbH. 

Mineral- oder Süssgetränke, welche bei Fahrt von der
Firma Krystal GmbH zuverfügung gestellt werden, sind auf
max. 5 Stk. à 33cl Dosen/ Flaschen beschränkt. Alles was der
Kunde zusätzlich bestellt, muss direkt beim Chauffeur
bezahlt werden.

Getränke die in der Limousine stehen und nicht inkl. sind,
müssen nach dem öffnen dem Chauffeur am Fahrt Ende direkt bezahlt werden.

Wer selber Getränke mitbringt, muss einen Pauschalpreis
von 60.- bezahlen. Es werden somit keine Getränke zuverfügung gestellt.

21. Überstunden welche während der Fahrt über die normale Buchungszeit anfallen, müssen nach der Fahrt Bar oder via Rechnung innert 20 Tagen bezahlt werden.
Jede Zusatzstunde wird mit 120.- pro Stunde berrechnet.

22. Der Kunde ist nicht verpflichtet Trinkgeld dem Chauffeur zugeben.
Dies ist bereits im Fahrtenpreis inkl.

Falls der Kunde sehr zufrieden war mit der Leistung des Chauffeurs, kann ein Betrag nach eigenem Ermessen gegeben werden.

23. Bei allfälligen Witterungseinflüssen, Verkehrsstau,
Verkehrsunfall oder Demonstrationen muss mit  einer
Verspätung von bis zu 3 Stunden gerechnet werden.

24. Betriebsstörungen, behördliche Massnahmen, Mangel
an Arbeitskräften oder Rohstoffen, Energiekrisen, höhere
Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse, wie
Streik oder Aussperrung, befreien uns ganz von der Vertragserfüllung

25. Werden nach Erhalt des Bestätigungsschreibens nicht
innerhalb von 24h allfällige Änderungen gemeldet, so gilt
der Vetrag als rechtskräftig.

26. Mit Erscheinen der jeweils neusten Ausgaben von
Preislisten und allgemeinen Vertragsbedingungen
verlieren alle bisherigen Kataloge, Preise und Angebote ihre Gültigkeit.

27. Das Eis, welches in der Limousine verwendet wird, ist nur für Dekorations-Zwecke bestimmt und NICHT für den Verzehr vorgesehen. Es wird keine Haftung übernommen, falls es einem Gast schlecht wird, der Ice in sein Getränk schüttet, oder Eis isst.

28.Gutscheine sind 1 Jahr ab Ausstellungsdatum gültig.
Gutscheine sind personenbezogenund können nicht an dritte weitergegeben werden.
Der Wert der Gutscheine wird nicht in Bargeld ausgezahlt. Der Gutscheinanbieter ist nicht verpflichtet, Restbeträge in bar auszuzahlen, wohl aber über Restbeträge einen erneuten Wertgutschein auszustellen.
Der Weiterverkauf der Gutscheine ist nicht gestattet.
Der Gutschein kann nur für eine noch nicht erfolgte Buchung eingesetzt werden. Einenachträgliche Einlösung auf eine bereits bestehende Buchung ist nicht möglich.
Gutscheine können nicht für eine bereits im Rahmen einer Rabattaktion rabattierte Buchung verwendet werden.
Bei Verlust des Gutscheins kann gegen Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 eine neue Gutscheinkarte bestellt werden.
Andernfalls erlischt der Anspruch 1 Jahr nach Ausstellungsdatum.
Pro Buchung kann nur ein Gutschein eingelöst werden.
Ein Gutschein kann nicht für mehrere Buchungen verwendet werden --- insbesondere nicht auf mehrere Buchungen aufgeteilt werden.
Wird die Buchung storniert, gilt der Gutschein als verwendet und wird nicht rückerstattet.

29.Die Firma Krystal GmbH behält sich das Recht vor, Foto- sowie
Videoaufnahmen und Feedback der Kunden für öffentliche Zwecke, wie beispielsweise Werbeauftritte oder auf der Website www.krystal-limo.ch, zu benutzen. Nur auf schriftlichen Wunsch der Kunden wird davon abgesehen.Es werden dabei keine Daten an Dritte weitergegeben.

30. Der Kunde erklärt sich durch die Buchung bereit, zukünftige Informationen via E- Mail oder Post der Krystal GmbH über Angebote sowie Informationen zu erhalten.
Nur auf Wunsch des Kunden wird davon abgesehen.

31. Die vorhin aufgeführten Vertragsbestimmungen gelten
 nur für den Stretch Limousinen Service der Firma KRYSTAL GmbH.
Alle anderen auf unserer Webseite aufgeführten und angebotenen
Fahrzeuge, sind den Vertragsbestimmungen der jeweiligen Besitzer unterstellt. Die Durchführung dieser Aufträge liegt nicht in unserem Ermessen und ist Sache des jeweiligen Besitzers.
Bei Geschäftsbedingungen, welche nicht angesprochen werden,
gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrecht (OR).
Beide Parteien anerkennen als Gerichtsstand die Gemeinde Kriens LU.

32. Mit der Buchung und der Bezahlung des Auftrags ist der Kunde mit allen genannten Punkten der AGB einverstanden.